Grundsätzlich dürfen inhaftierte Personen keine Pakete erhalten. Ausgenommen sind Verteidigerpost sowie genehmigte Privatwäschepakete und genehmigte Pakete mit Termin- und Gerichtskleidung.
Genehmigung
Die inhaftierte Person muss zunächst einen Antrag auf Privatwäsche stellen. Die Genehmigung wird von der Anstaltsleitung oder einer von ihr beauftragten Person erteilt.
Das Privatwäschepaket darf erst versendet oder persönlich abgegeben werden, wenn die Genehmigung erteilt wurde und am Haupttor vorliegt.
Liegt dort keine Genehmigung vor, kann das Paket nicht angenommen werden.
Privatwäschepaketliste
Die für die jeweilige Haftart vorgesehene Privatwäschepaketliste finden Sie am Ende zum Herunterladen.
Auf der Liste müssen folgende Angaben vollständig und gut lesbar eingetragen werden:
- Name, Vorname und Geburtsdatum der inhaftierten Person,
- Vor- und Nachname der absendenden Person,
- vollständige Anschrift der absendenden Person,
- bei Auslandssendungen zusätzlich das Land.
Die Spalte „Ist-Anzahl“ muss freigelassen werden. Sie wird bei der Kontrolle des Paketinhalts von den Bediensteten der Justizvollzugsanstalt Mannheim ausgefüllt.
Die vollständig ausgefüllte Privatwäschepaketliste muss in das Paket gelegt werden.
Inhalt des Privatwäschepakets
Auf der jeweiligen Privatwäschepaketliste ist aufgeführt,
- welche Wäsche- und Kleidungsstücke zwingend enthalten sein
müssen und
- welche weiteren Wäsche- und Kleidungsstücke zusätzlich beigefügt werden dürfen.
Alle unter „Im Privatwäschepaket enthalten sein MUSS“ aufgeführten Positionen müssen in der vorgeschriebenen Soll-Anzahl vollständig im Paket enthalten sein.
Einzelne Kleidungsstücke und unvollständige Wäschesätze werden nicht an die inhaftierte Person ausgehändigt.
Nicht zulässige Kleidung
Nicht angenommen werden Kleidungsstücke,
- die erkennbar einer bestimmten Gruppierung oder Szene zugeordnet werden
können,
- die bestimmte Symbole, Schriftzüge oder Kennzeichen tragen,
- die Camouflage- oder Tarnmuster aufweisen oder
- die in Tarnfarben gehalten sind.
- Verbotene Gegenstände
Dem Privatwäschepaket dürfen ausschließlich die in der jeweiligen Privatwäschepaketliste aufgeführten Wäsche- und Kleidungsstücke beigefügt werden.
Nicht zulässig sind insbesondere:
- Mobiltelefone
- CDs und DVDs
- Bücher und Zeitschriften
- Videospiele
- Ladekabel
- Alkohol
- Lebensmittel
- USB-Sticks
- Drogen
- Tabak
- Zigaretten
- Waffen sowie
- sonstige nicht genehmigte Gegenstände.
Das Einbringen oder Verbergen unerlaubter Gegenstände ist verboten.
Der Versuch, unerlaubte Gegenstände in die Justizvollzugsanstalt Mannheim einzubringen, kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Das Paket wird in diesem Fall nicht angenommen beziehungsweise auf Kosten der absendenden Person zurückgeschickt.
Kontrolle des Pakets
Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung darf die Justizvollzugsanstalt Mannheim den Inhalt des Pakets überprüfen.
Die übersandten Kleidungsstücke werden vor der Ausgabe an die inhaftierte Person kontrolliert und gekennzeichnet. Dadurch können sie eindeutig der jeweiligen Person zugeordnet werden.
Dokumente zum Herunterladen:
Privatwäschepaketliste
für Inhaftierte der Untersuchungshaft (PDF)
Privatwäschepaketliste
für Inhaftierte der Strafhaft (PDF)
Antrag und Genehmigung
Inhaftierte der Untersuchungshaft, Strafhaft und Auslieferungshaft können einen Antrag auf Termin- und Gerichtskleidung stellen.
Der Antrag soll in der Regel spätestens zwei Wochen vor dem jeweiligen Gerichts- oder Verhandlungstermin gestellt werden.
Nach Genehmigung des Antrags kann einmalig ein Paket mit Kleidung für Gerichts- und Verhandlungstermine versendet oder persönlich abgegeben werden.
Das Paket darf erst versendet oder persönlich abgegeben werden, wenn die Genehmigung am Haupttor vorliegt.
Liegt dort keine Genehmigung vor, kann das Paket nicht angenommen werden.
Zulässige Termin- und Gerichtskleidung
Das Paket kann folgende Kleidungsstücke enthalten:
| Kleidungsstück | Höchstmenge |
| Hose | 1 |
| Oberteil | 1 |
| Jacke | 1 |
| Paar Schuhe | 1 |
| Unterwäsche | 2 |
| Paar Socken | 2 |
| Gürtel | 1 |
Sportbekleidung ist nicht erlaubt.
In begründeten Einzelfällen, insbesondere bei einer besonders hohen Anzahl an Verhandlungsterminen, kann eine abweichende Anzahl an Kleidungsstücken oder Paketen genehmigt werden
Liste für Termin- und Gerichtskleidung
Die Liste für Termin- und Gerichtskleidung finden Sie am Ende zum Herunterladen.
Auf der Liste müssen die Angaben zur inhaftierten Person und zur absendenden Person vollständig und gut lesbar eingetragen werden.
Die Spalte „Ist-Anzahl“ muss freigelassen werden. Sie wird bei der Kontrolle des Paketinhalts von den Bediensteten der Justizvollzugsanstalt Mannheim ausgefüllt.
Die vollständig ausgefüllte Liste muss in das Paket gelegt werden.
Nicht zulässige Kleidung
Nicht angenommen werden Kleidungsstücke,
- die erkennbar einer bestimmten Gruppierung oder Szene zugeordnet werden
können,
- die bestimmte Symbole, Schriftzüge oder Kennzeichen tragen,
- die Camouflage- oder Tarnmuster aufweisen oder
- die in Tarnfarben gehalten sind.
Verbotene Gegenstände
Dem Paket dürfen keine unerlaubten oder nicht genehmigten Gegenstände beigefügt werden.
Nicht zulässig sind insbesondere:
- Mobiltelefone
- CDs und DVDs
- Bücher und Zeitschriften
- Videospiele
- Ladekabel
- Alkohol
- Lebensmittel
- USB-Stick,
- Drogen
- Tabak
- Zigaretten
- Waffen sowie
- sonstige nicht genehmigte Gegenstände.
Das Einbringen oder Verbergen unerlaubter Gegenstände ist verboten.
Der Versuch kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Das Paket wird in diesem Fall nicht angenommen beziehungsweise auf Kosten der absendenden Person zurückgeschickt.
Kontrolle des Pakets
Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung darf die Justizvollzugsanstalt Mannheim den Inhalt des Pakets überprüfen.
Die übersandten Kleidungsstücke werden vor der Ausgabe an die inhaftierte Person kontrolliert und gekennzeichnet. Dadurch können sie eindeutig der jeweiligen Person zugeordnet werden.
Dokument zum Herunterladen:
Termin-
und Gerichtskleidungsliste für Inhaftierte der Untersuchungshaft (PDF)
Termin-
und Gerichtskleidungsliste für Inhaftierte der Strafhaft (PDF)
Termin-
und Gerichtskleidungsliste für Inhaftierte der Auslieferungshaft (PDF)
Versenden Sie das Paket erst, wenn die erforderliche Genehmigung erteilt wurde und am Haupttor vorliegt.
Das genehmigte Paket ist an folgende Anschrift zu senden:
Vor- und Nachname der inhaftierten Person
Justizvollzugsanstalt Mannheim
Herzogenriedstraße 111
68169 Mannheim
Für die Beschriftung des Pakets kann das bereitgestellte Versandlabel verwendet werden. Dieses finden Sie am Ende zum Herunterladen. Es enthält bereits die vollständige Anschrift der Justizvollzugsanstalt Mannheim.
Auf dem Versandlabel müssen folgende Angaben vollständig und gut lesbar eingetragen werden:
- Vor- und Nachname der inhaftierten Person,
- Vor- und Nachname der absendenden Person,
- vollständige Anschrift der absendenden Person,
- bei Auslandssendungen zusätzlich das Land.
Das Versandlabel muss außen gut sichtbar auf dem Paket angebracht werden.
Bitte beachten Sie:
- Die vollständig ausgefüllte Privatwäschepaketliste beziehungsweise die Liste für Termin- und
Gerichtskleidung wird in das Paket gelegt.
- Die Spalte „Ist-Anzahl“ muss freigelassen werden.
- Das Versandlabel wird außen auf dem Paket angebracht.
- Die Versandkosten trägt die absendende Person.
Dokument zum Herunterladen:
Ein Privatwäschepaket kann nur nach vorheriger telefonischer Absprache persönlich am Haupttor der Justizvollzugsanstalt Mannheim abgegeben werden.
Klären Sie vor Ihrer Anreise, ob die erforderliche Genehmigung bereits am Haupttor vorliegt.
Liegt dort keine Genehmigung vor, kann das Paket nicht angenommen werden.
Bitte achten Sie darauf, dass
- der vorgeschriebene Wäschesatz vollständig im Paket enthalten ist,
- die Angaben auf der Privatwäschepaketliste vollständig und gut lesbar ausgefüllt sind,
- die Spalte „Ist-Anzahl“ freigelassen wurde und
- die Privatwäschepaketliste im Paket liegt.
- Telefonische Erreichbarkeit und Abgabezeiten
Telefon: 0621 398-607
Erreichbarkeitszeiten: Dienstag bis Freitag von 07:30 bis 11:00 Uhr und von 11:30 bis 14:00 Uhr
Abgabezeiten: Dienstag bis Freitag von 07:30 bis 11:00 Uhr und von 11:30 bis 14:00 Uhr.
Angehörige können ein genehmigtes Privatwäschepaket auch in Verbindung mit einem Besuchstermin abgeben.
Klären Sie unbedingt vor Ihrer Anreise mit dem Haupttor, ob die Genehmigung für das Privatwäschepaket dort bereits vorliegt.
Ein vereinbarter Besuchstermin bedeutet nicht automatisch, dass auch eine Genehmigung für die Abgabe eines Privatwäschepakets vorliegt.
Liegt keine Genehmigung vor, kann das Paket nicht angenommen werden.
Angehörige, die bei einem Besuch Privatwäsche abgeben möchten, müssen mindestens 30 Minuten vor dem vereinbarten Besuchsbeginn an der Justizvollzugsanstalt Mannheim eintreffen.
Die zusätzliche Zeit wird für die Annahme und Kontrolle des Pakets benötigt.
Bitte achten Sie darauf, dass
- der vorgeschriebene Wäschesatz vollständig im Paket enthalten ist,
- die für die jeweilige Haftart vorgesehene Privatwäschepaketliste vollständig und gut lesbar
ausgefüllt wurde,
- die Spalte „Ist-Anzahl“ freigelassen wurde und
- die Privatwäschepaketliste im Paket liegt.
Das Einbringen oder Verbergen unerlaubter Gegenstände in der Kleidung oder im Paket ist verboten.
Wird versucht, unerlaubte Gegenstände in die Justizvollzugsanstalt Mannheim einzubringen, wird der Besuch nicht durchgeführt oder ein bereits begonnener Besuch abgebrochen.
Das Paket wird in diesem Fall nicht angenommen. Der Versuch kann außerdem weitere anstaltsinterne oder rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Es werden ausschließlich Pakete angenommen, die folgende Höchstmaße nicht überschreiten:
65 cm Breite × 37 cm Höhe × 35 cm Länge
Dies entspricht ungefähr der Größe eines handelsüblichen Umzugskartons.
Pakete, die diese Maße überschreiten, werden nicht angenommen beziehungsweise auf Kosten der absendenden Person zurückgeschickt.
Die absendende Person ist dafür verantwortlich, das Paket und dessen Inhalt sicher und ausreichend zu verpacken.
Für Pakete und Kleidungsstücke, die bereits beschädigt oder unzureichend verpackt bei der Justizvollzugsanstalt Mannheim eingehen, wird keine Haftung übernommen.
Die Justizvollzugsanstalt Mannheim übernimmt außerdem keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Kleidungsstücken während der Haftzeit der inhaftierten Person.
Privatwäschepaketliste
für Inhaftierte der Untersuchungshaft (PDF)
Privatwäschepaketliste
für Inhaftierte der Strafhaft (PDF)
Termin-
und Gerichtskleidungsliste für Inhaftierte der Untersuchungshaft (PDF)
Termin-
und Gerichtskleidungsliste für Inhaftierte der Strafhaft (PDF)
Termin-
und Gerichtskleidungsliste für Inhaftierte der Auslieferungshaft (PDF)
Versandlabel
für Privatwäschepakete (PDF)