Information für Angehörige

Paktempfang

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Versand und zur persönlichen Abgabe von Paketen für inhaftierte Personen.
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Justizvollzugsbeamtin steht an einem Tisch, vor ihr liegen drei Pakete.

Grundsätzlich dürfen inhaftierte Personen keine Pakete erhalten. Ausgenommen sind Verteidigerpost sowie genehmigte Privatwäschepakete und genehmigte Pakete mit Termin- und Gerichtskleidung.