Information für Angehörige

Geldeinzahlung

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Geldeinzahlung für inhaftierte Personen.

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Geld und ein Überweisungsträger liegen auf einem Tisch.

Angehörige, Freundinnen und Freunde, Bekannte sowie andere Personen können einer in der Justizvollzugsanstalt Mannheim inhaftierten Person Geld überweisen.

Geldeinzahlungen sind ausschließlich per Banküberweisung möglich.

Damit das Geld richtig zugeordnet und dem Gefangenenkonto gutgeschrieben werden kann, müssen der Zahlungsempfänger und der Verwendungszweck vollständig und richtig angegeben werden.

Bitte beachten Sie, dass für Inhaftierte der Untersuchungshaft und Inhaftierte der Strafhaft teilweise unterschiedliche Regelungen gelten.

Abschließender Hinweis

Bitte prüfen Sie vor jeder Überweisung sorgfältig:

  • den Zahlungsempfänger,
  • die IBAN,
  • die Anstaltskennung AK40,
  • den Namen und das Geburtsdatum der inhaftierten Person,
  • die gewünschte Geldart.

Unvollständige oder fehlerhafte Angaben können zu Verzögerungen oder zu einer Rücküberweisung führen.