Angehörige, Freundinnen und Freunde, Bekannte sowie andere Personen können einer in der Justizvollzugsanstalt Mannheim inhaftierten Person Geld überweisen.
Geldeinzahlungen sind ausschließlich per Banküberweisung möglich.
Damit das Geld richtig zugeordnet und dem Gefangenenkonto gutgeschrieben werden kann, müssen der Zahlungsempfänger und der Verwendungszweck vollständig und richtig angegeben werden.
Bitte beachten Sie, dass für Inhaftierte der Untersuchungshaft und Inhaftierte der Strafhaft teilweise unterschiedliche Regelungen gelten.
Für Geldeinzahlungen verwenden Sie bitte ausschließlich folgende Bankverbindung:
Zahlungsempfänger:
Zentrale Zahlstelle Justizvollzug
Bank:
Baden-Württembergische Bank – BW-Bank
IBAN:
DE25 6005 0101 0004 5521 07
BIC:
SOLADEST600
Wichtig:
- Als Zahlungsempfänger muss immer „Zentrale Zahlstelle Justizvollzug“ eingetragen werden.
- Der Name der inhaftierten Person darf nicht als Zahlungsempfänger angegeben werden.
- Der Name der inhaftierten Person gehört ausschließlich in den Verwendungszweck.
- Die Bankverbindung gilt sowohl für das Online-Banking als auch für einen klassischen Überweisungsträger.
Dokument zum Herunterladen:
Infoblatt Geldeinzahlung Justizvollzugsanstalt Mannheim (PDF)
Kurzanleitung Geldeinzahlung Justizvollzugsanstalt Mannheim (PDF)
Der Verwendungszweck ist besonders wichtig, da die Zentrale Zahlstelle Justizvollzug anhand dieser Angaben erkennt, für welche Justizvollzugsanstalt und für welche inhaftierte Person das Geld bestimmt ist.
Im Verwendungszweck müssen folgende Angaben enthalten sein:
- die Anstaltskennung AK40,
- Nachname und Vorname der inhaftierten Person,
- Geburtsdatum der inhaftierten Person,
- die gewünschte Geldart, zum Beispiel SG1.
Beispiel:
AK40 – Mustermann, Max – 01.01.1990 – SG1
Wichtig:
- Die Anstaltskennung der Justizvollzugsanstalt Mannheim lautet AK40.
- Bitte prüfen Sie den Namen und das Geburtsdatum sorgfältig.
- Die gewünschte Geldart muss eindeutig angegeben werden.
- Fehlen Angaben oder sind diese nicht eindeutig, kann sich die Bearbeitung verzögern.
- Kann die Zahlung keiner inhaftierten Person zugeordnet werden, muss der Betrag gegebenenfalls zurücküberwiesen werden.
Eine Geldeinzahlung kann über eine Banking-App oder über das Online-Banking Ihrer Bank vorgenommen werden.
Verwenden Sie dabei folgende Angaben:
Zahlungsempfänger:
Zentrale Zahlstelle Justizvollzug
IBAN:
DE25 6005 0101 0004 5521 07
BIC:
SOLADEST600
Verwendungszweck:
AK40 – Nachname, Vorname – Geburtsdatum – Geldart
Beispiel:
AK40 – Mustermann, Max – 01.01.1990 – SG1
Der Betrag kann nach den geltenden Regelungen frei eingetragen werden.
Wichtig:
- Bitte prüfen Sie vor der Freigabe der Überweisung alle Angaben.
- Der Name der inhaftierten Person gehört nicht in das Feld „Zahlungsempfänger“.
- Eine Echtzeit- oder Sofortüberweisung führt nicht automatisch zu einer sofortigen Gutschrift auf dem Gefangenenkonto.
- Die Zahlung muss zunächst von der Zentralen Zahlstelle Justizvollzug geprüft und verbucht werden.
Eine Geldeinzahlung kann auch mit einem klassischen Überweisungsträger Ihrer Bank vorgenommen werden.
Tragen Sie bitte folgende Angaben ein:
Empfänger beziehungsweise Zahlungsempfänger:
Zentrale Zahlstelle Justizvollzug
IBAN:
DE25 6005 0101 0004 5521 07
BIC:
SOLADEST600
Verwendungszweck:
AK40 - Name: Mustermann - Vorname: Max - Geburtsdatum: 01.01.1990 - SG1
Im Bereich „Kontoinhaber“ tragen Sie Ihre eigenen Angaben beziehungsweise die Angaben der Person ein, von deren Konto das Geld überwiesen wird.
Wichtig:
- Das auf der Webseite gezeigte Formular ist nur ein Ausfüllbeispiel.
- Es handelt sich nicht um einen gültigen Überweisungsträger.
- Verwenden Sie für die tatsächliche Überweisung bitte das Formular Ihrer Bank.
Dokument zum Herunterladen:
Infoblatt Geldeinzahlung Justizvollzugsanstalt Mannheim (PDF)
Kurzanleitung Geldeinzahlung Justizvollzugsanstalt Mannheim (PDF)
Sondergeld 1 ist Geld, das Angehörige oder andere Personen einer inhaftierten Person zur Verfügung stellen können.
Das Geld kann im Rahmen der geltenden gesetzlichen und anstaltsinternen Bestimmungen insbesondere für folgende Ausgaben verwendet werden:
- Einkauf in der Justizvollzugsanstalt Mannheim,
- Telefonkosten,
- weitere zugelassene persönliche Ausgaben.
Für Inhaftierte der Untersuchungshaft und Inhaftierte der Strafhaft können monatlich
bis zu 111 Euro Sondergeld 1 eingezahlt werden.
Damit das Geld als Sondergeld 1 (SG1) verbucht wird, muss im Verwendungszweck ausdrücklich „SG1“ angegeben werden.
Beispiel:
AK40 – Mustermann, Max – 01.01.1990 – SG1
Wichtig:
- Der Zusatz „SG1“ muss im Verwendungszweck stehen.
- Fehlt die Angabe „SG1“, wird das Geld in der Regel nicht als Sondergeld 1 verbucht.
- Eine nachträgliche Änderung der Geldart ist nicht automatisch möglich.
- Überweisen Sie für SG1 nicht mehr als den geltenden monatlichen Höchstbetrag von 111 Euro.
Sondergeld 2 (SG2) ist Geld für einen bestimmten und vorher genehmigten Zweck.
Mögliche Zwecke können beispielsweise sein:
- Brille
- Zahnersatz
- Aus- und Fortbildung
- Lern- oder Prüfungsmaterialien
- Maßnahmen zur Vorbereitung der Entlassung
- weitere genehmigte Maßnahmen zur Wiedereingliederung
Die inhaftierte Person muss die Verwendung des Sondergeldes 2 vorher bei der Justizvollzugsanstalt Mannheim beantragen.
Überweisen Sie Sondergeld 2 erst, wenn die inhaftierte Person Ihnen mitgeteilt hat, dass die Genehmigung vorliegt.
Im Verwendungszweck müssen „SG2“ und der genehmigte Zweck angegeben werden.
Beispiel:
AK40 – Mustermann, Max – 01.01.1990 – SG2 –
Brille
Wichtig:
- Sondergeld 2 ist zweckgebunden.
- Ohne vorherige Genehmigung darf kein Sondergeld 2 überwiesen werden.
- Die inhaftierte Person muss den erforderlichen Antrag selbst innerhalb der Justizvollzugsanstalt
stellen.
- Kann der genehmigte Zweck nicht umgesetzt werden, gelten die gesetzlichen und anstaltsinternen Regelungen zur weiteren Verbuchung oder Rückzahlung.
Untersuchungshaft bedeutet, dass noch keine rechtskräftige Verurteilung vorliegt.
Für eine Person in Untersuchungshaft können monatlich bis zu 111 Euro Sondergeld 1 (SG1) eingezahlt werden.
Der Verwendungszweck lautet:
AK40 – Nachname, Vorname – Geburtsdatum – SG1
Beispiel:
AK40 – Mustermann, Max – 01.01.1990 – SG1
Bei Inhaftierten der Untersuchungshaft können neben Sondergeld 1 weitere Geldarten eine Rolle spielen.
Für die Verwendung dieser Gelder gelten besondere gesetzliche und anstaltsinterne Bestimmungen.
Wichtig:
- Geben Sie für Sondergeld 1 immer „SG1“ im Verwendungszweck an.
- Fragen zu anderen Geldarten muss die inhaftierte Person innerhalb der Justizvollzugsanstalt Mannheim
klären.
- Die Haftart muss nicht zusätzlich im Verwendungszweck angegeben werden.
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Infoblatt Geldeinzahlung Justizvollzugsanstalt Mannheim (PDF)
Kurzanleitung Geldeinzahlung Justizvollzugsanstalt Mannheim (PDF)
Strafhaft bedeutet, dass die Person eine rechtskräftig verhängte Freiheitsstrafe verbüßt.
Für eine Person in Strafhaft können monatlich ebenfalls bis zu 111 Euro Sondergeld 1 (SG1) eingezahlt werden.
Soll das Geld für Einkauf, Telefonkosten oder weitere zugelassene persönliche Ausgaben zur Verfügung stehen, muss im Verwendungszweck „SG1“ angegeben werden.
Beispiel:
AK40 – Mustermann, Max – 01.01.1990 – SG1
Für andere Geldarten gelten besondere gesetzliche und anstaltsinterne Bestimmungen.
Wichtig:
- Fehlt die Angabe „SG1“, wird das Geld in der Regel nicht als Sondergeld 1 verbucht.
- Das Geld steht dann möglicherweise nicht für den ursprünglich vorgesehenen Zweck zur
Verfügung.
- Fragen zur Verwendung anderer Geldarten muss die inhaftierte Person innerhalb der Justizvollzugsanstalt Mannheim klären.
Dokument zum Herunterladen:
Infoblatt Geldeinzahlung Justizvollzugsanstalt Mannheim (PDF)
Kurzanleitung Geldeinzahlung Justizvollzugsanstalt Mannheim (PDF)
Die Überweisung geht zunächst bei der Zentralen Zahlstelle Justizvollzug ein.
Dort wird geprüft:
- für welche Justizvollzugsanstalt das Geld bestimmt ist,
- für welche inhaftierte Person das Geld bestimmt ist,
- welche Geldart angegeben wurde.
Anschließend wird der Betrag dem Gefangenenkonto gutgeschrieben.
Die Bearbeitung dauert in der Regel ungefähr drei Werktage.
An Wochenenden und Feiertagen kann sich die Gutschrift verzögern.
Wichtig:
- Bitte überweisen Sie das Geld rechtzeitig.
- Eine Echtzeit- oder Sofortüberweisung verkürzt die interne Bearbeitung nicht
automatisch.
- Die Bearbeitungszeit beginnt mit dem Eingang der Zahlung bei der Zentralen Zahlstelle
Justizvollzug.
- Fehlerhafte oder unvollständige Angaben können die Bearbeitung zusätzlich verzögern.
Ist der Verwendungszweck unvollständig oder fehlerhaft, kann die Zahlung möglicherweise nicht richtig zugeordnet werden.
Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn:
- die Anstaltskennung AK40 fehlt,
- der Name falsch oder unvollständig ist,
- das Geburtsdatum fehlt oder falsch ist,
- keine Geldart angegeben wurde,
- die inhaftierte Person nicht eindeutig festgestellt werden kann.
Kann die Zahlung nicht zugeordnet werden, muss der Betrag gegebenenfalls an das überweisende Konto zurücküberwiesen werden.
Wichtig:
- Prüfen Sie alle Angaben vor dem Absenden der Überweisung.
- Bei einer falschen Angabe kann sich die Gutschrift erheblich verzögern.
- Eine nachträgliche Änderung des Verwendungszwecks ist nicht automatisch möglich.
- Die Justizvollzugsanstalt Mannheim kann eine bereits ausgeführte Banküberweisung nicht einfach ändern.
Bargeld kann nicht bei einem Besuch, am Haupttor oder an einer anderen Stelle der Justizvollzugsanstalt Mannheim abgegeben werden.
Bargeld darf auch nicht mit einem Brief oder Paket übersandt werden.
Schecks können nicht angenommen oder eingelöst werden.
Überweisungen aus einem SEPA-Land sind grundsätzlich möglich.
Verwenden Sie auch bei einer Überweisung aus dem Ausland die angegebene IBAN, den BIC und den vollständigen Verwendungszweck.
Wichtig:
- Nutzen Sie ausschließlich die Banküberweisung.
- Schicken Sie kein Bargeld mit der Post.
- Bringen Sie kein Bargeld zu einem Besuch mit.
- Schecks werden nicht angenommen.
- Bei einer Überweisung aus dem Ausland müssen alle Angaben vollständig sein.
Wird eine inhaftierte Person in eine andere Justizvollzugsanstalt verlegt, wird das vorhandene Guthaben grundsätzlich an die neue Justizvollzugsanstalt übertragen.
Überweisen Sie nach einer Verlegung kein weiteres Geld mit der Mannheimer Anstaltskennung AK40.
Erfragen Sie zunächst die Anstaltskennung und gegebenenfalls die Bankverbindung der neuen Justizvollzugsanstalt.
Im Falle einer Entlassung wird das noch vorhandene Guthaben grundsätzlich an die inhaftierte Person ausgezahlt, entweder in bar oder durch Banküberweisung.
Wichtig:
- Verwenden Sie nach einer Verlegung nicht mehr AK40.
- Klären Sie vor einer neuen Überweisung, in welcher Justizvollzugsanstalt sich die Person
befindet.
- Bereits vorhandenes Guthaben wird bei einer Verlegung grundsätzlich übertragen.
- Bei der Entlassung wird das Guthaben grundsätzlich an die inhaftierte Person ausgezahlt.
Ich habe SG1 im Verwendungszweck vergessen. Was passiert?
Fehlt die Angabe „SG1“, wird das Geld in der Regel nicht als Sondergeld 1 verbucht. Die inhaftierte Person muss die weitere Verwendung des Geldes innerhalb der Justizvollzugsanstalt klären.
Ich habe den Namen oder das Geburtsdatum falsch angegeben. Was passiert?
Kann die Zahlung nicht eindeutig zugeordnet werden, muss der Betrag möglicherweise zurücküberwiesen werden. Dadurch verzögert sich die Einzahlung.
Ich habe den Namen der inhaftierten Person als Zahlungsempfänger angegeben. Was passiert?
Der richtige Zahlungsempfänger lautet „Zentrale Zahlstelle Justizvollzug“. Der Name der inhaftierten Person gehört ausschließlich in den Verwendungszweck. Bei einem falschen Zahlungsempfänger kann die Bank die Überweisung ablehnen oder die Bearbeitung kann sich verzögern.
Kann ich jederzeit Geld überweisen?
Ja. Bitte beachten Sie jedoch die Bearbeitungszeit von ungefähr drei Werktagen sowie mögliche Verzögerungen an Wochenenden und Feiertagen.
Woher weiß die inhaftierte Person, dass das Geld eingegangen ist?
Nach der Prüfung und Verbuchung wird der Betrag dem Gefangenenkonto gutgeschrieben. Die inhaftierte Person kann den Geldeingang innerhalb der Justizvollzugsanstalt Mannheim nachvollziehen.
Kann ich mehr als 111 Euro SG1 überweisen?
Als Sondergeld 1 können monatlich höchstens 111 Euro verbucht werden. Überweisen Sie für SG1 nicht mehr als den zulässigen Monatsbetrag.
Kann ich Bargeld abgeben?
Nein. Bargeld kann weder bei einem Besuch noch am Haupttor oder per Post abgegeben werden.
Kann ich einen Scheck schicken?
Nein. Schecks können nicht angenommen oder eingelöst werden.
Sind Sie unsicher, welche Geldart angegeben werden muss oder welche Angaben in den Verwendungszweck gehören, wenden Sie sich bitte vor der Überweisung an die Zentrale Zahlstelle Justizvollzug.
Telefon: coming soon
E-Mail-Adresse: coming soon
Wichtig:
- Aus Datenschutzgründen können nicht immer Auskünfte zu einzelnen Kontobewegungen oder persönlichen Angelegenheiten einer inhaftierten Person erteilt werden.
Abschließender Hinweis
Bitte prüfen Sie vor jeder Überweisung sorgfältig:
- den Zahlungsempfänger,
- die IBAN,
- die Anstaltskennung AK40,
- den Namen und das Geburtsdatum der inhaftierten Person,
- die gewünschte Geldart.
Unvollständige oder fehlerhafte Angaben können zu Verzögerungen oder zu einer Rücküberweisung führen.