Ab dem 1. März 2026 monatlich 111,00 € für Straf- und Untersuchungsgefangene.
Das Sondergeld 2 ist zweckgebunden und seitens des Gefangenen vorher genehmigungspflichtig.
Die Justizvollzugsanstalt Mannheim hat folgende einheitliche Bankverbindung:
Zentrale Zahlstelle Justizvollzug Baden-Württembergische-Bank
Kto.-Nr.: 4552107
BLZ: 600 501 01
IBAN: DE25600501010004552107
BIC-/SWIFT-Code: SOLADEST600
Zur Vermeidung von Rückfragen und zur reibungslosen Abwicklung der Bankeinzahlungen ist es absolut notwendig, dass die Überweisungen für die Gefangenen neben dem
- Vollständigen Namen (Vor- und Zuname) sowie das
- Geb.-Datum des Gefangenen immer auch die
- Anstaltskennung für Mannheim: AK 40 und den
- Verwendungszweck (z. B: SG1= Sondergeld 1) enthalten.
Ohne diese vollständigen Angaben muss das Geld an den Absender zurück überwiesen werden.
Sollte es sich bei einer Überweisung um Sondergeld (SG 1) handeln, muss dies ebenfalls zwingend auf dem Überweisungsträger vermerkt sein, ansonsten erfolgt in der Regel eine Buchung auf das Eigengeldkonto.