Angehörige, Freundinnen und Freunde, Bekannte sowie andere genehmigte Kontaktpersonen können Inhaftierte der Untersuchungshaft und der Strafhaft in der Justizvollzugsanstalt Mannheim persönlich besuchen oder über Webex mit ihnen in Kontakt treten.
Bitte lesen Sie die folgenden Hinweise sorgfältig durch und beachten Sie die geltenden Vorgaben.
Bevor Sie eine inhaftierte Person besuchen oder über Webex mit ihr sprechen können, müssen Sie als Kontaktperson genehmigt werden.
Den erforderlichen Kontaktantrag stellt die inhaftierte Person innerhalb der Justizvollzugsanstalt Mannheim.
Für jede gewünschte Kontaktperson muss ein eigener Antrag ausgefüllt und gestellt werden.
Im Antrag werden folgende Angaben benötigt:
- Vorname und Nachname,
- vollständige Anschrift,
- Verhältnis zur inhaftierten Person
- Angaben, ob die Person für einen persönlichen Besuch, einen Webex-Kontakt oder für beides zugelassen werden soll.
Für einen Webex-Kontakt wird zusätzlich eine gültige E-Mail-Adresse benötigt.
Auch für Kinder und Jugendliche muss ein eigener Antrag gestellt werden. Das Alter der Kontaktperson spielt dabei keine Rolle.
Über den Antrag entscheidet die Anstaltsleitung oder eine von ihr beauftragte Person.
Wichtig
- Erst nach der Genehmigung kann ein Besuch oder ein Webex-Termin vereinbart werden.
- Jede inhaftierte Person darf insgesamt höchstens 20 Kontaktpersonen für Besuche und WebEx-Kontakte genehmigen lassen.
- Sind bereits 20 Personen genehmigt, kann eine weitere Person nur aufgenommen werden, wenn zuvor eine andere Kontaktperson gestrichen wird.
- Eine Änderung der genehmigten Kontaktpersonen kann die inhaftierte Person einmal pro Kalendervierteljahr beantragen.
- Der Besucherkreis ist grundsätzlich nicht auf Angehörige beschränkt. Auch Freundinnen und Freunde, Bekannte sowie andere Personen können nach Prüfung und Genehmigung zugelassen werden.
Terminvereinbarung für Privatbesuche
Ein Besuchstermin kann erst vereinbart werden, wenn alle teilnehmenden Besucherinnen und Besucher bereits als Kontaktpersonen genehmigt wurden.
Besuchstermine können nur bis einschließlich des darauffolgenden Monats gebucht werden.
Die telefonische Terminvereinbarung für Privatbesuche ist möglich: Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 10:50 Uhr
Bitte verwenden Sie die Telefonnummer für die jeweilige Haftart:
- Inhaftierte der Untersuchungshaft: 0621 398 680
- Inhaftierte der Strafhaft und Inhaftierte mit Sicherungsmaßnahmen: 0621 398 670
Präsenzbesuche: veröffentlichte Besuchszeiten
Die Besuchszeiten richten sich nach der Haftart sowie danach, ob Sicherungsmaßnahmen oder ein Beschränkungsbeschluss bestehen. Welche Kategorie für die inhaftierte Person gilt, wird bei der Terminvereinbarung berücksichtigt.
Inhaftierte der Strafhaft ohne Sicherungsmaßnahmen und Inhaftierte der Untersuchungshaft ohne Beschränkungsbeschluss
- Montag: keine Termine
- Dienstag: 12:00 bis 15:30 Uhr
- Mittwoch: 12:15 bis 19:30 Uhr
- Donnerstag: 12:00 bis 15:30 Uhr
- Freitag: 12:00 bis 15:30 Uhr
Inhaftierte mit Sicherungsmaßnahmen
- Montag und Mittwoch: keine Termine
- Dienstag, Donnerstag und Freitag: Beginn um 07:15 Uhr, 08:30 Uhr oder 09:45 Uhr
Inhaftierte der Untersuchungshaft mit Beschränkungen nach § 119 StPO
- Montag und Mittwoch: keine Termine
- Dienstag, Donnerstag und Freitag: 07:15 bis 10:50 Uhr
Der letzte Termin eines Besuchstages beginnt immer eine Stunde vor dem Ende der jeweiligen Besuchszeit.
Besuchshäufigkeit und Kombinationen
Für Inhaftierte der Strafhaft ohne Sicherungsmaßnahmen und Inhaftierte der Untersuchungshaft ohne Beschränkungsbeschluss sind nach der aktuell veröffentlichten Regelung folgende Kombinationen möglich:
- ein Präsenzbesuch von 60 Minuten und zwei Webex-Kontakte von jeweils 60 Minuten,
- drei Webex-Kontakte von jeweils 60 Minuten
- zwei Präsenzbesuche von jeweils 60 Minuten und ein Webex-Kontakt von 60 Minuten.
Für Inhaftierte der Strafhaft mit Sicherungsmaßnahmen und Inhaftierte der Untersuchungshaft mit Beschränkungsbeschluss ist ein Präsenzbesuch von 60 Minuten vorgesehen.
Wichtig
- Ohne vorherige Genehmigung als Kontaktperson kann kein Termin vereinbart werden.
- Besuchstermine können nur bis einschließlich des darauffolgenden Monats gebucht werden.
- Bitte rufen Sie ausschließlich während der angegebenen Zeiten an.
Die Besuchsabteilung ist im Jahr 2026 an den folgenden Tagen geschlossen:
Nachmittags geschlossen
- 27. August
- 10. und 24. September
- 13. Oktober
- 12. und 26. November
- 10. Dezember
Ganztägig geschlossen
- 29. Oktober
- 22. Dezember
An diesen Zeiten können keine regulären Besuchstermine stattfinden. Bitte berücksichtigen Sie die Schließtage bei Ihrer Planung.
Zu einem persönlichen Besuch dürfen insgesamt höchstens 3 Personen erscheinen.
Kinder zählen ab der Geburt als Besucherinnen oder Besucher mit.
Beispiel: Nehmen zwei Erwachsene und ein Kind am Besuch teil, ist die Höchstzahl von drei Personen bereits erreicht.
Wichtig
- Alle teilnehmenden Personen müssen vorher angemeldet und genehmigt sein.
- Nicht angemeldete Personen können am Besuchstag nicht nachträglich zugelassen werden.
Minderjährige dürfen inhaftierte Personen grundsätzlich nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person besuchen. Besucherinnen und Besucher ab 16 Jahren können auch allein zugelassen werden, wenn eine erziehungsberechtigte Person vorher schriftlich zugestimmt hat. Eine Begleitung durch das Jugendamt oder ein Kinderheim bleibt möglich.
Für den Besuch Minderjähriger müssen am Besuchstag zusätzlich folgende Unterlagen vollständig am Haupttor der Justizvollzugsanstalt Mannheim vorgelegt werden:
- eine schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten,
- eine Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses des Erziehungsberechtigten und
- ein Nachweis über die Erziehungsberechtigung, zum Beispiel eine Geburtsurkunde.
Wichtig
- Auch Kinder und Jugendliche müssen vorher angemeldet und als Kontaktpersonen genehmigt sein.
- Kinder und Jugendliche werden bei der Höchstzahl von drei Personen mitgezählt.
- Fehlen die erforderlichen Unterlagen oder sind diese unvollständig, kann der Besuch nicht stattfinden.
Für den Besuch einer inhaftierten Person der Untersuchungshaft mit Beschränkungen nach § 119 StPO ist in der Regel zusätzlich eine Besuchserlaubnis des zuständigen Gerichts oder der zuständigen Staatsanwaltschaft erforderlich.
Klären Sie deshalb möglichst vor der Terminvereinbarung, ob eine gerichtliche Besuchserlaubnis benötigt wird.
Die Besucherin oder der Besucher muss die Besuchserlaubnis rechtzeitig beim zuständigen Gericht oder bei der zuständigen Stelle beantragen.
Die Besuchserlaubnis muss am Besuchstag im Original am Haupttor und in der Besuchsabteilung der Justizvollzugsanstalt Mannheim vorgelegt werden.
Kopien sowie per Fax oder E-Mail übermittelte Besuchserlaubnisse werden nicht anerkannt.
Optisch und/oder akustisch überwachte Besuche finden in einem Einzelbesuchsraum im Beisein einer oder eines Bediensteten statt. Akustisch überwachte Besuche werden grundsätzlich in deutscher Sprache geführt. Ist dies nicht möglich, muss eine allgemein beeidigte Dolmetscherin oder ein allgemein beeidigter Dolmetscher anwesend sein. Die inhaftierte Person muss dies beantragen und trägt die Kosten.
Wichtig
- Beantragen Sie die Besuchserlaubnis rechtzeitig.
- Bringen Sie die Besuchserlaubnis am Besuchstag im Original mit.
- Ohne die erforderliche Besuchserlaubnis kann der Besuch nicht stattfinden.
- Ist eine akustische Überwachung erforderlich, ist ein Webex-Kontakt nicht möglich.
Alle Besucherinnen und Besucher müssen am Besuchstag ein gültiges Ausweisdokument im Original vorlegen.
Anerkannt werden:
- ein gültiger Personalausweis oder
- ein gültiger Reisepass.
Ein Führerschein, Krankenkassenkarte oder ein vergleichbares Dokument wird nicht als gültiger Identitätsnachweis anerkannt.
Bei einem persönlichen Besuch und bei einem Webex-Termin ist angemessene und respektvolle Kleidung erforderlich.
Der Zutritt zur Justizvollzugsanstalt Mannheim oder die Freischaltung zu einem Webex-Termin kann verweigert werden, wenn die Kleidung
- zu freizügig ist,
- anstößige, beleidigende oder verfassungsfeindliche Aufschriften, Zeichen oder Darstellungen zeigt oder
- die Person so stark verhüllt, dass ihre Identität nicht sicher festgestellt werden kann
Die Entscheidung, ob die Kleidung angemessen ist, treffen die zuständigen Bediensteten der Justizvollzugsanstalt Mannheim.
Wichtig
- Wird der Zutritt oder die Freischaltung wegen unangemessener Kleidung verweigert, kann der persönliche Besuch oder Webex-Kontakt nicht stattfinden.
Bitte erscheinen Sie mindestens 45 Minuten vor dem vereinbarten Besuchsbeginn am Haupttor der Justizvollzugsanstalt Mannheim.
Die zusätzliche Zeit wird für die Anmeldung, die Prüfung der Unterlagen und die erforderlichen Kontrollen benötigt.
Am Haupttor müssen alle Besucherinnen und Besucher ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass im Original vorlegen. Sofern eine gerichtliche Besuchserlaubnis erforderlich ist, muss auch diese im Original vorgelegt werden.
Der Besuch kann nicht stattfinden, wenn
- eine Person nicht vorher angemeldet und genehmigt wurde,
- kein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt wird,
- eine erforderliche Genehmigung fehlt,
- vorgeschriebene Unterlagen fehlen.
Bei verspätetem Erscheinen ist der Einlass nur möglich, wenn bis zum vereinbarten Besuchsende noch mindestens 30 Minuten verbleiben. Der Besuch endet trotzdem zum vereinbarten Zeitpunkt; die versäumte Zeit wird nicht nachgeholt.
Pro Besuch und inhaftierter Person darf für höchstens 15 Euro eingekauft werden, insgesamt für höchstens 30 Euro im Monat. Zusätzlich wird ein Kartenpfand von 5 Euro erhoben.
Ein Einkauf am Warenautomaten ist nur vor Beginn des Besuches möglich. Während der Besuchszeit kann kein Einkauf mehr vorgenommen werden.
Automatenkarte erhalten und aufladen,
Im Wartebereich am Haupttor Justizvollzugsanstalt Mannheim befindet sich ein Automat, an dem Besucherinnen und Besucher eine Automatenkarte
erhalten können. Die Karte kann mit einem Guthaben von höchstens 15 Euro aufgeladen werden. Zusätzlich wird ein Kartenpfand
von 5 Euro erhoben.
Waren einkaufen
Der Einkauf erfolgt vor Beginn des Besuches an einem Warenautomaten im Wartebereich der Besuchsabteilung. Dort können je nach
aktuellem Angebot beispielsweise Getränke, Süßigkeiten, Tabakwaren und weitere am Automaten angebotene Artikel gekauft
werden.
Kontrolle und Übergabe der Waren
Die gekauften Waren werden vor dem Besuch der oder dem Besuchsbediensteten übergeben. Getränke dürfen nur
während des Besuchs verzehrt und nicht in den Haftbereich mitgenommen werden. Bei anderen Waren entscheidet die oder der
Besuchsbedienstete, ob sie nach dem Besuch an die inhaftierte Person übergeben werden. Pfandflaschen nehmen die Besucherinnen und
Besucher nach dem Besuch wieder mit.
Es dürfen ausschließlich Waren übergeben werden, die zuvor am Warenautomaten der Besuchsabteilung gekauft wurden.
Rückgabe der Automatenkarte
Nach dem Besuch kann die Automatenkarte am entsprechenden Automaten im Wartebereich des Haupttores zurückgegeben werden. Bei
ordnungsgemäßer Rückgabe der Karte wird das Kartenpfand von 5 Euro erstattet.
Wichtig
- Bei Sonderbesuchen ist kein Automateneinkauf möglich.
- Es ist untersagt, unerlaubte Gegenstände oder Waren, die nicht am Warenautomaten gekauft wurden, in die Besuchsabteilung einzubringen oder an die inhaftierte Person zu übergeben.
- Ein Schmuggelversuch kann zum sofortigen Abbruch des Besuches, zum Verweis aus der Anstalt, zur Aussetzung weiterer Besuche, zur Streichung bereits vereinbarter Termine und zu einer Disziplinarmeldung gegenüber der inhaftierten Person führen.
In der Justizvollzugsanstalt Mannheim stehen verschiedene Besuchsräume zur Verfügung:
- Trennscheibenbesuchsräume,
- Gemeinschaftsbesuchsräume,
- Einzelbesuchsräume und
- ein Familienbesuchsraum.
Welcher Besuchsraum genutzt wird, entscheidet ausschließlich die Justizvollzugsanstalt Mannheim. Dabei werden insbesondere die Haftart, die Art des Besuches und die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen berücksichtigt.
Besucherinnen und Besucher können keinen bestimmten Besuchsraum verlangen oder selbst auswählen.
Trennscheibenbesuchsraum
Bei einem Besuch im Trennscheibenbesuchsraum sind die inhaftierte Person und die Besucherinnen und Besucher durch eine Trennscheibe
voneinander getrennt. Ein direkter Körperkontakt ist dort nicht möglich.
Von dieser Regelung werden keine Ausnahmen gemacht. Dies gilt auch, wenn Kinder oder minderjährige Besucherinnen und Besucher am Besuch teilnehmen.
Bei regulären Besuchen ist kurzer Körperkontakt grundsätzlich möglich, sofern keine besonderen Sicherheitsmaßnahmen angeordnet wurden.
Alle Besucherinnen und Besucher sowie die besuchte inhaftierte Person müssen während des gesamten Besuches an den vorgesehenen oder von den Bediensteten zugewiesenen Plätzen bleiben.
Den Anweisungen und Ermahnungen der Bediensteten ist jederzeit Folge zu leisten.
In der gesamten Justizvollzugsanstalt gilt ein Rauchverbot. Toiletten können nur am Haupttor Justizvollzugsanstalt Mannheim benutzt werden. Danach ist eine erneute Kontrolle erforderlich; die dafür benötigte Zeit zählt zur Besuchszeit.
Ein Besuch kann insbesondere beendet werden, wenn
- Anweisungen oder Ermahnungen der Bediensteten nicht befolgt werden,
- Besucherinnen, Besucher oder die inhaftierte Person ihre zugewiesenen Plätze verlassen,
- unerlaubte Gegenstände oder Waren eingebracht oder übergeben werden,
- versucht wird, Gegenstände in die Justizvollzugsanstalt Mannheim einzuschmuggeln,
- sich Besucherinnen oder Besucher beleidigend, aggressiv oder respektlos verhalten,
- gegen die geltenden Sicherheits- oder Besuchsregeln verstoßen wird oder
- der geordnete Ablauf des Besuchsbetriebes gestört wird.
Bei einem schwerwiegenden Verstoß kann der Besuch sofort und ohne weitere Ermahnung abgebrochen werden.
Wird ein Besuch beendet, kann die betreffende Besucherin oder der betreffende Besucher aufgefordert werden, die Justizvollzugsanstalt Mannheim unverzüglich zu verlassen.
Mögliche Folgen
- weitere Besuche können bis auf Weiteres ausgesetzt werden,
- bereits vereinbarte Besuchstermine können gestrichen werden,
- die Genehmigung als Kontaktperson kann überprüft oder aufgehoben werden und
- gegenüber der inhaftierten Person kann eine Disziplinarmeldung erfolgen.
Wichtig
Ein Anspruch auf Fortsetzung oder Nachholung eines abgebrochenen Besuches besteht nicht.
Neben einem persönlichen Besuch kann auch ein Kontakt über Webex vereinbart werden.
Jede teilnehmende Person muss vorher als Webex-Kontakt genehmigt worden sein. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche.
Für jede Kontaktperson müssen im Antrag folgende Angaben gemacht werden:
- Vorname und Nachname,
- vollständige Anschrift,
- Verhältnis zur inhaftierten Person und
- E-Mail-Adresse.
An einem Webex-Termin dürfen höchstens 3 genehmigte Personen teilnehmen. Kinder werden ab der Geburt mitgezählt.
Ein Webex-Kontakt dauert in der Regel 60 Minuten. Im Einzelfall kann von dieser Dauer abgewichen werden. Ein Anspruch auf eine bestimmte Dauer besteht nicht.
Wichtig
- Ist eine akustische Überwachung erforderlich, ist ein Webex-Kontakt nicht möglich.
Für Inhaftierte der Strafhaft sowie Inhaftierte der Untersuchungshaft ohne Beschränkungsbeschluss werden Webex-Termine derzeit samstags, sonntags und an Feiertagen von 07:30 Uhr bis 16:15 Uhr angeboten.
Der letzte Webex-Termin beginnt um 15:15 Uhr.
Zum vereinbarten Termin erhalten Sie von der Justizvollzugsanstalt Mannheim einen Einladungslink per E-Mail. Bitte prüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner, da die Einladung dort eingehen kann.
Bitte lesen Sie die mit der Terminbestätigung übermittelten technischen und organisatorischen Hinweise sorgfältig durch. Vor Beginn des Webex-Termins müssen Sie die Datenschutzerklärung bestätigen.
Bitte prüfen Sie rechtzeitig, ob
- Ihr Gerät über eine funktionierende Kamera verfügt,
- ein funktionierendes Mikrofon vorhanden ist,
- Lautsprecher oder Kopfhörer funktionieren und
- eine stabile Internetverbindung besteht.
Der Webex-Termin kann nur durchgeführt werden, wenn eine stabile Bild- und Tonverbindung hergestellt werden kann.
Beginn und Ablauf
Öffnen Sie den Einladungslink zum vereinbarten Zeitpunkt.
Sobald eine Besuchsbedienstete oder ein Besuchsbediensteter auf dem Bildschirm erscheint, müssen alle teilnehmenden Personen ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass in die Kamera halten.
Bitte befolgen Sie anschließend die Anweisungen der oder des Bediensteten.
Nach der Überprüfung der Identität wird die inhaftierte Person zum Webex-Termin hinzugeholt. Kann die Identität einer Person nicht eindeutig festgestellt werden, darf diese Person nicht am Webex-Kontakt teilnehmen.
Nach Ablauf der vorgesehenen Zeit beendet die oder der Bedienstete die Verbindung. Die Verbindung kann auch vorzeitig beendet werden, wenn der Webex-Kontakt abgebrochen werden muss.
Während des gesamten Webex-Termins dürfen nur die vorher angemeldeten und genehmigten Personen anwesend sein.
Weitere Personen dürfen sich weder sichtbar noch unbemerkt im Raum aufhalten oder am Gespräch teilnehmen.
Auch bei einem Webex-Termin gelten die Vorgaben zu
- angemessener Kleidung,
- respektvollem Verhalten und
- der Befolgung der Anweisungen der Bediensteten.
Fotos und Aufzeichnungen sind verboten
Während des Webex-Termins ist es nicht erlaubt,
- Fotos oder Bildschirmaufnahmen anzufertigen,
- Video- oder Tonaufnahmen zu erstellen,
- den Bildschirm aufzunehmen oder
- den WebEx-Kontakt auf andere Weise aufzuzeichnen.
Ein Webex-Kontakt kann nicht freigeschaltet oder muss beendet werden, wenn
- eine teilnehmende Person nicht vorher genehmigt wurde,
- kein gültiger Ausweis vorgezeigt werden kann,
- die Identität einer Person nicht festgestellt werden kann,
- weitere nicht angemeldete Personen anwesend sind,
- keine stabile Bild- und Tonverbindung besteht,
- Fotos, Videos oder andere Aufzeichnungen angefertigt werden,
- Anweisungen der Bediensteten nicht befolgt werden oder
- die geltenden Verhaltens- und Bekleidungsregeln nicht eingehalten werden.
Wichtig
- Ein Verstoß gegen die Vorgaben kann zum sofortigen Abbruch des Webex-Kontaktes führen.
- Je nach Art und Schwere des Verstoßes können weitere Webex-Kontakte bis auf Weiteres ausgesetzt und bereits vereinbarte Termine gestrichen werden.
- Ein Anspruch auf Fortsetzung oder Nachholung eines abgebrochenen Webex-Kontaktes besteht nicht.
Für dienstliche Besuche durch Behörden, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Verteidigerinnen und Verteidiger, die Polizei, Betreuerinnen und Betreuer sowie vergleichbare Stellen gelten gesonderte Terminierungs- und Besuchszeiten.
Terminvereinbarung:
Zur Vereinbarung eines Behördenbesuches ist der Besuchsbeamte von Montag bis Freitag von 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr telefonisch erreichbar.
Telefon: 0621 398 690
Zusätzlich können Behördenbesuche während der Öffnungszeiten der Besuchsabteilung per E-Mail vereinbart werden.
E-Mail: besuch1@jvamannheim.justiz.bwl.de
Besuchszeiten
Präsenzbesuche:
- Montag: Montags werden ausschließlich Webex-Termine angeboten.
Präsenzbesuche finden nicht mehr statt.
- Dienstag: 07:15 bis 10:50 Uhr und 12:00 bis 15:30 Uhr
- Mittwoch: 12:00 bis 19:30 Uhr
- Donnerstag: 07:15 bis 10:50 Uhr und 12:00 bis 15:30 Uhr
- Freitag: 07:15 bis 10:50 Uhr und 12:00 bis 15:30 Uhr
Der letzte Termin eines Besuchstages beginnt eine Stunde vor dem Ende der jeweiligen Besuchszeit.
Webex-Termine:
Die Justizvollzugsanstalt Mannheim bietet seit dem 03. August 2026 jeweils montags Webex-Termine für Behörden, Verteidigerinnen und Verteidiger sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an.
An Montagen finden keine Präsenzbesuche mehr statt.
Die Webex-Termine werden wie folgt vergeben:
- 2 Termine von 07:10 Uhr bis 08:10 Uhr
- 2 Termine von 07:15 Uhr bis 08:15 Uhr
- 2 Termine von 08:20 Uhr bis 09:20 Uhr
- 2 Termine von 08:25 Uhr bis 09:25 Uhr
- 2 Termine von 09:30 Uhr bis 10:30 Uhr
- 2 Termine von 09:35 Uhr bis 10:35 Uhr
- 2 Termine von 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr
- 2 Termine von 12:05 Uhr bis 13:05 Uhr
- 2 Termine von 13:10 Uhr bis 14:10 Uhr
- 2 Termine von 13:15 Uhr bis 14:15 Uhr
- 2 Termine von 14:15 Uhr bis 15:15 Uhr
- 2 Termine von 14:20 Uhr bis 15:20 Uhr
Hinweis: Die Webex-Termine sind auf eine Stunde begrenzt und müssen vorab mit der Besuchsabteilung vereinbart werden.
Webex Termine finden nur noch montags statt.
Wichtig:
- Behördenbesuche sowie Webex-Termine müssen vorab mit der Besuchsabteilung vereinbart
werden.
- Bitte beachten Sie die veröffentlichten Schließtage der Besuchsabteilung.
Bitte informieren Sie sich vor Ihrem persönlichen Besuch oder Webex-Termin über mögliche kurzfristige Änderungen sowie über die veröffentlichten Schließtage der Besuchsabteilung.
Unvollständige Unterlagen, fehlende Genehmigungen oder die Nichtbeachtung der geltenden Regeln können dazu führen, dass der Besuch oder Webex-Kontakt nicht stattfinden kann.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung.