Die Besuchsabteilung hat im Jahr 2026 an folgenden Tagen geschlossen
Nachmittags:
- 15. und 29. Januar
- 12. Februar
- 12. und 26. März
- 30. April
- 12. und 29. Mai
- 1. Juni
- 14. und 30. Juli
- 27. August
- 10. und 24. September
- 13. Oktober
- 12. und 26. November
- 10. Dezember
Ganztags:
- 26. Februar
- 16. April
- 25. Juni
- 13. August
- 29. Oktober
- 22. Dezember
- Für alle Gefangenen stehen Trennscheibenbesuchsräume, Gemeinschaftsbesuchsräume, Einzelbesuchsräume sowie der Familienbesuchsraum zur Verfügung.
- Das Verfahren zur Genehmigung von Besuchs-/Telefon-/Skype-Kontakten wird allgemein gesteuert durch das vom Abteilungsdienst vorgehaltene, neu für alle Haftarten vorgesehene Formular „Kontaktantrag“ und ist nur im Original gültig. Für jede zuzulassende Person ist ein gesonderter Antrag notwendig; dies gilt unabhängig vom Alter des Besuchers.
- Die Zahl gleichzeitig als Besucher, Telefonpartner bzw. Skype-Partner genehmigungsfähiger Personen beschränkt sich aus organisatorischen Gründen auf 20 Personen Bei Ausschöpfung dieses Kontingents ist eine weitere Zulassung nur verbunden mit einer Streichung möglich, die der Gefangene einmalig im Quartal beantragen kann.
- Es kann immer nur ein Besuch im Voraus angemeldet werden.
- Der Besucherkreis ist nicht eingeschränkt.
- Es können maximal 3 erwachsene Besucher und 3 Kinder gleichzeitig zum Besuch kommen.
- Der Besuch kann wieder mit Körperkontakt wie vor Corona stattfinden, es ist an den vorgesehenen Plätzen zu sitzen, bei
Zuwiderhandlung ist mit einer Disziplinarmeldung zu rechnen.
WICHTIG
Bei einem Präsenzbesuch werden maximal 3 Personen zugelassen. Die Besucher müssen im voraus vom Gefangenen zur Genehmigung
beantragt werden. Außerdem zählt ein Kind ab der Geburt als vollwertige Person.
Präsenzbesuche für Strafgefangene ohne Sicherungsmaßnahmen und Untersuchungsgefangene ohne Beschränkungsbeschluss:
| Montag | Dienstag | Mittwoch | Donnerstag | Freitag |
| - | 12:00-15:30 Uhr | 12:15-19:30 Uhr | 12:00-15:30 Uhr | 12:00-15:30 Uhr |
Präsenzbesuche für Gefangene mit Sicherungsmaßnahmen:
| Montag | Dienstag | Mittwoch | Donnerstag | Freitag |
| - |
07:15 Uhr, 8:30 Uhr oder 9:45 Uhr |
- |
07:15 Uhr, 8:30 Uhr oder 9:45Uhr |
07:15 Uhr, 8:30 Uhr oder 9:45Uhr |
Präsenzbesuche für Untersuchungsgefangene mit Beschränkungsbeschluss:
| Montag | Dienstag | Mittwoch | Donnerstag | Freitag |
| - | 07:15-15:30 Uhr | 12:15-19:30 Uhr | 07:15-15:30 Uhr | 07:15-15:30 Uhr |
Webex-Besuche für Strafgefangene und Untersuchungsgefangene ohne Beschränkungsbeschluss:
| Samstag | Sonntag | Feiertags |
| 07:30-16:15 Uhr | 07:30-16:15 Uhr | 07:30-16:15 Uhr |
Behördenbesuche, Rechtsanwälte, etc.:
| Montag | Dienstag | Mittwoch | Donnerstag | Freitag |
| 07:15-10:50Uhr 12:00-15:30Uhr |
07:15-10:50Uhr 12:00-15:30Uhr |
12:00-19:30Uhr | 07:15-10:50Uhr 12:00-15:30Uhr |
07:15-10:50Uhr 12:00-15:30Uhr |
Der letzte Termin am Tag ist immer eine Stunde vor Ende der Besuchszeit.
Strafgefangene ohne Sicherungsmaßnahmen und Untersuchungsgefangene ohne Beschränkungsbeschluss:
- 1 x Präsenzbesuch je 60min + 2 x Webex je 60min
oder - 3 x Webex je 60min
oder - 2 x Präsenzbesuch je 60min + 1 x Webex je 60min
Strafgefangene mit Sicherungsmaßnahmen und Untersuchungsgefangene mit Beschränkungsbeschluss:
- 1 x Präsenzbesuch je 60min
Bei Notwendigkeit einer akustischen Überwachung müssen die Besucher im Vorfeld die Genehmigung bei Gericht beantragen und am
Besuchstag mit sich führen.
Die Besuche werden im Einzelbesuchsraum im Beisein eines Bediensteten durchgeführt.
Ab dem 05.05.2025 wurde Skype eingestellt. Als Nachfolgelösung ist landesweit die Einführung von WebEx vorgesehen.
Damit Sie weiterhin mit Ihren Angehörigen virtuelle Besuche abhalten können, benötigt die Besuchsabteilung Ihre E-Mail-Adresse.
Sie bekommen eine Einladung über WebEx zum vereinbarten Termin von uns auf Ihre E-Mail-Adresse geschickt; diese muss von Ihnen nur noch angenommen werden.
- Es besteht die Möglichkeit, dass die Einladung auch im SPAM-Ordner landet und es anfangs zu Verzögerung kommen kann.
- Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie eine gute Internetverbindung haben.
- Es gelten dieselben Voraussetzungen für die virtuellen Besuche wie vorher bei Skype-Besuchen.
- Bei Nichteinhaltung der Vorgaben wird der Skype-Kontakt abgebrochen.
- Bei Notwendigkeit einer akustischen Überwachung ist ein Skype-Besuch nicht möglich.
Pro Besuch und Gefangener darf für max. 15€ eingekauft werden, zzgl. 5€ Pfand.
Bei Sonderbesuchen ist kein Einkauf möglich.
Terminvereinbarung Privatpersonen:
Telefonisch von Montag bis Freitag 08:00-10:50Uhr.
Für Untersuchungsgefangene unter der Nummer 0621/398 670.
Für Strafgefangene und Sicherungsmaßnahmen unter der Nummer 0621/398 680.
Terminvereinbarung Behörden, Verteidiger und Betreuer usw.:
Zur Terminierung von „Behördenbesuchen“ (Rechtsanwälte, Polizei, Betreuer etc.) ist der Besuchsbeamte von Montag bis Freitag von 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr erreichbar unter der Telefonnummer 0621 / 398 - 690.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Terminierung von Besuchen während den Öffnungszeiten der Besuchsabteilung und per E-Mail unter: besuch1@jvamannheim.justiz.bwl.de