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Psychologischer Dienst
Die Aufgaben des psychologischen Dienstes sind im wesentlichen:
- Mitwirkung bei der Vollzugsplanung, dies bedeutet Mitwirkung bzgl. der Zuweisung von Arbeits-, Ausbildungs-, Therapie- und Beschäftigungsmaßnahmen, Falldokumentation, sowie Anfertigung fachlicher Stellungnahmen zu Fragen der Sozial- und Kriminalprognose, der Lockerungs- und Therapieeignung
- Psychologische Einzelfallhilfe und Betreuung
- Prüfung der Unterbringung zur Vermeidung von selbst- und fremdschädigendem
Verhalten Krisenintervention
- Organisations- und Personalentwicklung: Mitwirkung bei der Personalauswahl,
Mitarbeiterschulungen, Organisationsplanung
- Psychotherapie von Gewalt- und Sexualstraftätern bzw. Motivation und Vermittlung in geeignete therapeutische Maßnahmen