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Informationen zum Besitz von Privatwäsche
Strafgefangene können Privatwäsche nur noch käuflich über die Anstalt erwerben!
Untersuchungsgefangene können bei Eintritt oder später auf Antrag des Inhaftierten folgende private
Kleidungsstücke erhalten:
- 8 bis max. 12 Unterhosen
- 8 bis max. 12 Unterhemden/T-Shirts (kurzärmlig)keine Polo-Shirts
- 8 bis max. 12 Paar Socken
- 1 bis max. 3 Badetücher
- 1 bis max. 3 Handtücher
- 1 bis max. 2 Geschirrtücher
1 bis max. 2 Waschlappen
Aushändigung nur, wenn alle vorgenannten Teile komplett zur Verfügung stehen.
Zusätzlich können beantragt werden:
- 1 bis max. 4 Paar Schuhe (geschlossene Sohlen ohne Hohlräume)
- 1 Paar Hausschuhe
- 1 Paar Badeschuhe
- 2 Sportanzüge
- 2 kurze Sporthosen
- 2 Sporthemden, auch T-Shirts
- 1 bis max. 2 Schlafanzüge
- 1 Bademantel ohne Kapuze
- 2 Bettwäschegarnituren
(Bettlaken, Bettbezug und Kopfkissenbezug)
- 1 Tagesdecke, nicht gesteppt und einlagig
Für das Winterhalbjahr:
- 1 Baseballkappe (einlagig)
- 1 Wollmütze (einlagig)
- 1 Schal
Untersuchungsgefangene können bei Eintritt oder später auf Antrag des Inhaftierten folgende weitere
private Kleidungsstücke erhalten (beantragen):
- 1 bis max. 2 lange Hosen
- 1 bis max. 3 Oberteile (langärmlig ohne Kapuze)
- 1 Jacke
- 1 Anzug
Weitere wichtige Informationen für Besucher:
Sobald ein genehmigter Antrag des Inhaftierten vorliegt, kann die Wäsche
dienstags bis freitags in der Zeit von 07.00 bis 14.00 Uhr an der Torwache der JVA Mannheim
abgegeben werden.
Ob ein genehmigter Antrag vorhanden ist, kann am Besuchstag am Haupttor, oder unter der
Telefonnr: 0621/398-607 erfragt werden.
Zur Beachtung: Keine Oberteile mit Kapuze sowie keine Polo-Shirts
