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Informationen zum Besitz von Privatwäsche


Strafgefangene können Privatwäsche nur noch käuflich über die Anstalt erwerben!


Untersuchungsgefangene können bei Eintritt oder später auf Antrag des Inhaftierten folgende private 
Kleidungsstücke erhalten:

  • 8 bis max. 12 Unterhosen
  • 8 bis max. 12 Unterhemden/T-Shirts (kurzärmlig)keine Polo-Shirts
  • 8 bis max. 12 Paar Socken
  • 1 bis max. 3 Badetücher
  • 1 bis max. 3 Handtücher
  • 1 bis max. 2 Geschirrtücher

1 bis max. 2 Waschlappen
Aushändigung nur, wenn alle vorgenannten Teile komplett zur Verfügung stehen.
Zusätzlich können beantragt werden:

  • 1 bis max. 4 Paar Schuhe (geschlossene Sohlen ohne Hohlräume)
  • 1 Paar Hausschuhe
  • 1 Paar Badeschuhe
  • 2 Sportanzüge
  • 2 kurze Sporthosen
  • 2 Sporthemden, auch T-Shirts 
  • 1 bis max. 2 Schlafanzüge 
  • 1 Bademantel ohne Kapuze
  • 2 Bettwäschegarnituren 
     (Bettlaken, Bettbezug und Kopfkissenbezug)
  • 1 Tagesdecke, nicht gesteppt und einlagig
    Für das Winterhalbjahr:
  • 1 Baseballkappe (einlagig)
  • 1 Wollmütze (einlagig)
  • 1 Schal

Untersuchungsgefangene können bei Eintritt oder später auf Antrag des Inhaftierten folgende weitere 
private Kleidungsstücke erhalten (beantragen):

  • 1 bis max. 2 lange Hosen
  • 1 bis max. 3 Oberteile (langärmlig ohne Kapuze)
  • 1 Jacke
  • 1 Anzug

Weitere wichtige Informationen für Besucher:
Sobald ein genehmigter Antrag des Inhaftierten vorliegt, kann die Wäsche 
dienstags bis freitags in der Zeit von 07.00 bis 14.00 Uhr an der Torwache der JVA Mannheim 
abgegeben werden. 
Ob ein genehmigter Antrag vorhanden ist, kann am Besuchstag am Haupttor, oder unter der 
Telefonnr: 0621/398-607 erfragt werden.
Zur Beachtung: Keine Oberteile mit Kapuze sowie keine Polo-Shirts

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