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Anstaltsbeirat
Seit dem 1. Januar 1980 verpflichtet das Strafvollzugsgesetz die Justizverwaltungen zur Bildung ehrenamtlich tätiger Beiräte bei den Vollzugsanstalten. Heute gibt es Beiräte in allen selbständigen Justizvollzugsanstalten des Landes.
Bei den Justizvollzugsanstalten sind Anstaltsbeiräte gebildet, deren Mitglieder keine Vollzugsbedienstete sind und dieses Amt
ehrenamtlich ausführen.
Sie wirken mit bei der Gestaltung des Vollzuges und der Betreuung der Gefangenen, unterstützen den Anstaltsleiter durch Anregungen und
Verbesserungsvorschläge und helfen bei der Eingliederung der Gefangenen nach der Entlassung.
In der hiesigen Justizvollzugsanstalt besteht der Beirat aus fünf Mitgliedern. Diese werden vom örtlichen Gemeinderat vorgeschlagen und vom Justizministerium für die Dauer von fünf Jahren bestellt.
Der seit 28. September 2022 bestellte Anstaltsbeirat setzt
sich wie folgt zusammen:
1. Vorsitzende: | Frau Roswitha Henz-Best |
Weitere Mitglieder |
Frau Dr. Regina Jutz Frau Dr. Claudia Schöning-Kalender Frau Roswitha Henz-Best Frau Michaela Settelmaier Herr Chris Rihm |
Die Adresse des Beirates lautet:
Frau Roswitha Henz-Best
Ruhrstraße 5
68167 Mannheim