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Anstaltsbeirat

Seit dem 1. Januar 1980 verpflichtet das Strafvollzugsgesetz die Justizverwaltungen zur Bildung ehrenamtlich tätiger Beiräte bei den Vollzugsanstalten. Heute gibt es Beiräte in allen selbständigen Justizvollzugsanstalten des Landes.

Bei den Justizvollzugsanstalten sind Anstaltsbeiräte gebildet, deren Mitglieder keine Vollzugsbedienstete sind und dieses Amt ehrenamtlich ausführen.
Sie wirken mit bei der Gestaltung des Vollzuges und der Betreuung der Gefangenen, unterstützen den Anstaltsleiter durch Anregungen und Verbesserungsvorschläge und helfen bei der Eingliederung der Gefangenen nach der Entlassung.

In der hiesigen Justizvollzugsanstalt besteht der Beirat aus drei Mitgliedern. Diese werden vom örtlichen Gemeinderat vorgeschlagen und vom Justizministerium für die Dauer von fünf Jahren bestellt.

Der seit 31. Juli 2019 bestellte Anstaltsbeirat setzt
sich wie folgt zusammen:

1. Vorsitzende:             Frau Roswitha Henz-Best

Weitere Mitglieder:             Frau Lena Kamrad
                                     Frau Michaela Settelmaier
                                     Frau Elke Zimmer
                                     Herr Thorsten Riehle                         

Die Adresse des Beirates lautet:

Frau Roswitha Henz-Best
Ruhrstraße 5
68167 Mannheim 

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